Leichtkraftrad: B196

Was darf ich fahren?  

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder der Klasse A1, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Wo liegen die Hürden?  

Mindestalter: 25 Jahre
Ausbildung: Fahrerschulung Theorie + Praxis
Prüfung: -
Vorbesitz: Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?  

Theorie: 4 x 90 Min.
Praktisch: 5 x 90 Min.

Was muss ich mitbringen?  

Spaß und gute Laune!